Brandschutz

Unterschiede Brandwand und Bauart Brandwan

Bauart Brandwand - Beduetet, dass die Wand feuerbeständig (min. 90 Minuten Feuerwiderstandsdauer) und aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen ist. Sie muss die selben statischen Anforderungen wie eine Brandwand erfüllen.
Die Wand muss nicht zwingend über die Dachhaut hinausgeführt werden und Türöffnungen müssen nicht zwingend mit T90 Türen versehen werden.
 
Brandwand - Nach § 30 Absatz 5 MBO sind Brandwände 0,30 m über die Bedachung zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden feuerbeständigen Platte aus nicht brennbaren Baustoffen abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden. Da im Dachbereich die Anforderungen an Bauteile, die an die Brandwand angrenzen, z.B. Trennwände, geringer sind, muss ein Übergreifen des Brandes auf andere Dächer durch zusätzliche Maßnahmen verhindert werden. Dies kann durch eine Brandwand erreicht werden, die 30 cm über das Dach geführt wird oder durch eine feuerbeständige (F90-A) Auskragung von jeweils 50 cm an beiden Seiten.

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