RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Mit welchen Argumenten wird für die immissionsschutzrechtliche Gleichstellung des durch Lautsprecher verstärkten Gebetsrufs des Muezzin mit dem liturgischen Glockengeläut christlicher Kirchen plädiert?

Dass Kirchenglocken im Gegensatz zu Lautsprechern res sacre sind, führe lediglich zu Einschränkungen hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit, nicht aber zu einer immissionsschutzrechtlichen Besserstellung im Vergleich zu Lautsprechern. Gleiches gilt mit Blick darauf, dass liturgisches Glockengeläut ein Gebet bzw. den Gottesdienst lediglich ankündigt, während der Gebetsruf des Muezzin selbst Teil des Gebets ist. Soweit schließlich darauf verwiesen wird, dass das Glockengeläut auch zu anderen Zwecken genutzt werden könne, gelte dies für Lautsprecher in gleicher Weise. (RÜ 5/18 S. 325 f.)

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