Straßenbau und Erhaltung

Entwurfsplanung

  • Lage- und Höhenplan 
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan 
  • FFH_Verträglichkeit 
Vorentwurf
  • Gesehenvermerk= Die Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) für die Bundesfernstraßen werden von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr überprüft und genehmigt und über das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Erteilung seiner Zustimmung (des "Gesehen"-Vermerkes) vorgelegt.

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