Straßenbau und Erhaltung

Ablauf Planfeststellungsverfahren 

Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen
  • Unterlagen des Entwurfs gemäß Planfeststellungsrichtlinien, Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau und ggf. ergänzende Unterlagen 
Einleitung des Anhörungsverfahrens 
  • Straßenbaubehörde (planaufstellende Behörde) übersendet den Feststellungsentwurf der Anhörungsbehörde und teilt mit, welche Behörden und Stellen nach ihrer Auffassung zu beteiligen sind 
Öffentliche Auslegung des Plans
  • Durch die Gemeinden einen Monat lang zur Einsichtnahme ausgelegt
Bürgerinformation und Beteiligung der Betroffenen
  • Die Gemeinden machen das Bauvorhaben ortsüblich bekannt mit Aufforderung zur Stellungnahme 
Einwenden und Anregungen
  • Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde
Erörterungstermin 
  • Besprechung der erhobene Einwendungen und Stellungnahmen mit den Beteiligten sowie mit den Betroffenen. Nach Möglichkeit ist eine Einigung zu erzielen 
Planfeststellungsbeschluss
  • Planfeststellungsbehörde stellt den Plan fest. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann Klage erhoben werden 
Bestandskräftiger Plan 
  • Bestandskraft des Plans liegt vor, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar ist. Mit dem bestandskräftigen Beschluss erhält die Straßenbauverwaltungsbehörde das Baurecht für das Bauvorhaben 

Diskussion