Straßenbau und Erhaltung

UVS: Zweck

  • Sicherstellung, dass bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen zur wirksamen Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen
1. die Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen von Umweltprüfungen (UVP) frühzeitig und umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden,
2. die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfungen
a. bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben
b. bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen 
 
so früh wie möglich berücksichtigt werden. 

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