Jahresabschluss nach HGB und IFRS

JA nach IFRS

Stellen Sie – aufbauend auf dem vorstehenden Beispiel – den Abschreibungsverlauf und die Entwicklung des Buchwertes des Flugzeugs bis zum Ende der Nutzungsdauer dar. Unterstellen Sie dabei eine Ersatzinvestition in neue Triebwerke nach jeweils fünf Jahren Nutzungsdauer i. H. v. 20 GE! Vergleichen Sie dies über denselben Zeitraum mit den erfolgswirtschaftlichen Auswirkungen des Vorgehens
nach HGB!

Die Anschaffungskosten des Flugzeugs zum 02.01.01 betragen 100 GE und sind wie folgt auf-zuteilen:
  • ‚Restflugzeug‘: 80 GE = 100 GE • 0,8
  • Triebwerke: 20 GE = 100 GE • 0,2.
 
Die planmäßigen Abschreibungen auf das gesamte Flugzeug belaufen sich in der Periode 01 auf 8 GE und setzen sich wie folgt zusammen:
  • ‚Restflugzeug‘: 4 GE = 80 GE/20 Jahre
  • Triebwerke: 4 GE = 20 GE/5 Jahre
 
Der Restbuchwert des gesamten Flugzeugs beläuft sich somit zum 31.12.01 auf 92 GE (= 100 GE – 8 GE). Davon entfallen 76 GE (= 80 GE – 4 GE) auf das ‚Restflugzeug‘ und 16 GE (= 20 GE – 4 GE) auf die Triebwerke. Die komponentenweise Abschreibung führt zu folgendem Abschreibungsplan, soweit die Komponente jeweils zum 02.01. eines jeden fünften Jahres ausgetauscht wird (BW = Buchwert):
 
Nach HGB ist der gesamte Vermögensgegenstand über die Nutzungsdauer abzuschreiben und die Erhaltungsinvestition in neue Triebwerke sind aufwandswirksam zu erfassen:
 
Die planmäßigen Abschreibungen nach IFRS sind um 3 GE höher (= 8 GE – 5 GE). Dafür fallen nach HGB alle fünf Jahre Erhaltungsaufwendungen i. H. v. 20 GE an. Diese belaufen sich insgesamt auf 60 GE (= 3 • 20 GE), was den kumulierten Mehrabschreibungen entspricht (60 GE = 3 • 20 GE).

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