Jahresabschluss nach HGB und IFRS

JA nach IFRS

Laut IDW soll eine Komponentenabschreibung auch handelsrechtlich zulässig sein und die Komponente „Dach“ unabhängig vom Restgebäude planmäßig abgeschrieben werden können. Nehmen Sie zu dieser Auffassung kritisch Stellung!

Handelsrechtlich steht der Funktionszusammenhang eines Vermögensgegenstands im Vordergrund. Es dürfen daher nur Erweiterungs- und keine Erhaltungsinvestitionen aktiviert werden. Der Austausch des Daches dient indes lediglich der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes, denn wenn dafür gesorgt wird, dass es weiterhin nicht in das Gebäude hineinregnet, kann schwerlich von einer Erweiterungsinvestition ausgegangen werden.

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