Plate

Teil 4 (Leistungsstörungen)

Voraussetzungen: Anspruch des Schuldners auf Ersatz von Mehraufwendungen bei Annahmeverzug, § 304 BGB

  • Bestehen eines Schuldverhältnisses mit einer Leistungspflicht
  • Annahmeverzug des Gläubigers, §§ 293 ff.
  • Vorliegen von Mehraufwendungen des Schuldners, die ihm für ein erfolgloses Angebot der Leistung und eine Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes entstanden sind

Diskussion