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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Anwendungsbereich von Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung, § 280 I direkt

  • Leistung nicht wie geschuldet - außerhalb des speziellen Gewährleistungsrechts
  • Leistung nicht wie geschuldet durch Verletzung von leistungsbezogenen Nebenpflichten bei bestehendem Gewährleistungsrecht
    (Verletzt der Schuldner eine leistungsbezogene Nebenpflicht, ohne dass dies einen gewährleistungsrechtlich relevanten Mangel zur Folge hat, dann besteht kein Vorrang eines speziellen Gewährleistungsrechts, dass die Anwendung von § 280 I sperren würde.)

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