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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Schema: Anspruch auf Schadenersatz neben der Leistung wegen Schlechtleistung, § 280 I (ohne spezielles Gewährleistungsrecht) 

  1. Vorüberlegung: Gewährleistungslücke:
    • Schlechterfüllung solcher Schuldverhältnisse, die kein spezielles Gewährleistungsrecht haben, u.a. gesetzliche Schuldverhältnisse
    • Existierendes spezielles Gewährleistungsrecht greift nicht ein, weil die zeitlichen oder sachlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  2. Schuldverhältnis
  3. Pflichtverletzung
    • = Leistung nicht wie geschuldet
  4. Vertretenmüssen
    • Beachte im Arbeitsrecht: § 619a als Ausnahme zu § 280 I S. 2
  5. Schaden

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