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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Schema: Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung wegen Nicht- oder Schlechtleistung: §§ 280 I S. 1, III, 281

  1. Schuldverhältnis
  2. Pflichtverletzung
    • = die Nichterbringung einer erbringbaren Leistung (Nicht, wenn der Schuldner nach § 275 I-III nicht leisten muss, §§ 281 und 283 schliessen sich gegenseitig aus)
  3. Voraussetzungen des § 281
  4. Vertretenmüssen
  5. Bei gegenseitigem Vertrag: Vertragstreue des Gläubigers
  6. Schaden

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