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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Prüfung: Zurechnung des Verschuldens des Erfüllungsgehilfen

  • Bestehen einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit
  • Tätigwerden einer Person mit Willen des Schuldners
  • Bei der Erfüllung der Verbindlichkeit
  • Verschulden des Erfüllungsgehilfen
    • Würde das Verhalten des Erfüllungsgehilfen – als ein Verhalten des Schuldners gedacht – eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen?

Diskussion