Was sind absolute bzw. relative Antragsdelikte?
Wo ist der Strafantrag zu prüfen?

  • relatives Antragsdelikt (können auch bei fehlendem Strafantrag verfolgt werden, jedoch nur bei besonderem öffentlichem Interesse. Beispiel: einfache vorsätzliche Körperverletzung)
  • absolutes Antragsdelikt (sind immer antragsbedürftig, Beispiel: Hausfriedensbruch, Beleidigung)
 
Bei absoluten: Zu Beginn.
Bei relativen: Am Ende, da sich besonderes öffentliches Interesse aus dem Einzelfall ergibt.

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