Public Health

Definitionen zur Arbeitsunfähigkeit

  1. Arbeitsunfähigkeit: Versicherter kann wegen KH seine ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder unter Gefahr der Verschlimmerung ausüben
  2. Erwerbsminderung: V. wegen KH oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit NICHT oder NUR TEILWEISE im Stande, eine Erwerbstätigkeit zu sein -> 1/7 der monatlichen Bezugsgröße
  3. Berufsunfähigkeit: Erwerbstätigkeit < 50 % wegen KH oder Behinderung von ursprünglich körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten

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