Ref- Strafstation

Tat im prozessualen Sinne

Art. 103 III GG, §§ 155, 264 StPO
BGH: einheitlicher geschichtlicher Lebensvorgang; unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens soll vermieden werden
 
Abgrenzung zur materiellen Tat: gemeint ist nur Handlung, nicht einheitlicher Lebensvorgang (idR aber deckungsgleich)
(!)
- Einstellung: es kann nur ganze prozessuale Tat eingestellt werden
- Beschränkung: möglich gem. § 154a
- Strafklageverbrauch
- Gegenstand der gerichtlichen Untersuchung: rechtlicher Hinweis § 265, wenn sich rechtliche Würdigung innerhalb der angeklagten prozessualen Tat ändert oder Nachtragsanklage § 266, wenn sich ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich einer anderen prozessualen Tat ergibt
(!)
mehrere prozessuale Taten können in einer Anklage verfolgt werden

Diskussion