Ref- Strafstation

konkreter Anklagesatz

(!) es darf nicht der gesetzliche Wortlaut wiederholt werden
"würgte sein Opfer bis es erstickte" statt "tötete sein Opfer, indem"
 
(!) es sind alle, aber auch nur solche Tatsachen aufzuführen, die den Tatbestand der angeklagten Tat erfüllen
 
- Formulierung im Imperfekt
- Nennung der Beteiligten mit prozessualer Rolle bspw der Angeschuldigte Habel; der Zeuge Hachmann (auch Geschädigter ist Zeuge, da noch nichts bewiesen)
- Tatort und Tatzeit so genau wie möglich
- subjektiven Tatbestand nicht vergessen!
- Strafanträge nicht vergessen!
- Tatmehrheit durch Formulierung kennzeichnen ("aufgrund neuen Tatentschlusses")

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