ÖffR - Definitionen

PolR - Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr 

Bei der Störerauswahl ist als oberstes Gebot die Effektivität der Gefahrenabwehr zu beachten. Demnach soll derjenige Störer vorrangig in Anspruch genommen werden können, der die Gefahr am effektivsten beseitigen kann. 

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