Z1 Widerklage

Welche Vorteile hat eine Widerklage?

  • Der Widerkläger muss keinen Kostenvorschuss zahlen gem. § 12 II Nr. 1 GKG, wie im normalen Verfahren
  • es kommt zu einem geringeren Kostenrisiko durch die Addition der Streitwerte und die Gebührendegression
  • Die Widerklage kann nie verspätet sein, da es sich um einen Angriff handelt und nicht um ein Angriffs-und Verteidigungsmittel

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