Z1 Widerklage

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Widerklage erheben zu können? (5 Voraussetzungen)

  1. Erhebung innerhalb eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses 
    • ab Rechtshängigkeit einer anderen Klage (sonst eigenständige Klage)
    • bis zum Ende der letzten mündlichen Verhandlung
  2. Parteiidentität
    • die Parteien müssen den Parteien der zugrundeliegenden Klage entsprechen, Ausnahme Drittwiderklage § 263 ZPO
  3. identische Prozessart wie die zugrundeliegende Klage
    • nicht gegeben bei Urkundenprozess
    • nicht bei Arrest und einstweiliger Verfügung
    • nur eingeschränkt in Ehe- und Kindschaftssachen
  4. keine reine Negation der anderen Klage gem. § 261 III Nr. 2 ZPO
  5. Konnexität gem. § 33 ZPO

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