Z1 Widerklage

Wie berechnen sich die Kosten bei Klage und Widerklage?

Es bleibt wie gewohnt bei §§ 91, 92 ZPO und dem Grundsatz der Einheit der Kostenentscheidung
Es ergeht eine einheitliche Kostenentscheidung über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung Obsiegen/Unterliegen (ggf. hilfreich Gesamtstreitwert aus Klage und Widerklage bilden und Quote nach baumbachscher Formel oder normal bilden)

Diskussion