Z1 Widerklage

Wie verhält es sich mit der sachlichen Zuständigkeit  bei Widerklageerhebung?

  • Die Berechnung des Streitwertes ergibt sich aus § 5 ZPO, es findet keine Addition statt
  • Eine Klage beim LG bleibt auch bei diesem, auch wenn Widerklage eig. zum AG müsste
  • Eine Klage beim Ag wird an das LG verwiesen, wenn dies durch die Widerklage ersichtlich wird

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