Ref- Strafstation

Klausuraufbau

1. A-Gutachten
besteht genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage?
- hinreichender Tatverdacht
- keine Strafverfolgungshindernisse
 
2. B-Gutachten
Erwägungen hinsichtlich der praktischen Entscheidung
 
3. praktischer Teil
Erstellung einer Anklageschrift
 
(!)
- Obersatz muss konkrete Handlung exakt bezeichnen und Beweismittel enthalten
Bsp: "Die Angaben des Zeugen Z, der A habe ihn zusammen mit einem ihm unbekannten Mann mit Fäusten gegen den Oberkörper und den Kopf geschlagen, geben Anlass zu prüfen, ob gegen A hinreichender Tatverdacht wegen gefährlicher Körperverletzung gem § 224 I Nr. 4 StGB besteht." / "Der Beschuldigte könnte sich des Diebstahls hinreichend verdächtig gemacht haben, wenn er - wie von PK M bekundet, den Zigarettenautomaten am "Ziegel" aufgebrochen und aus diesem 50 € in Münzen entwendet hat."
(!) der Sachverhalt steht noch nicht fest
- Beweiswürdigung iRd jeweiligen Tatbestandsmerkmals
- § 21 StGB iRd Zuständigkeit im B-Gutachten ansprechen, da nur Frage der Strafzumessung
- Prüfung relativer Antragsdelikte nach Schuld; absolute im Anschluss an Obersatz

Diskussion