Ref- Strafstation

Verhandlungsfähigkeit

= Fähigkeit des Beschuldigten, in oder außerhalb der Verhandlung seine Interessen wahrzunehmen, die Verteidigung in verständlicher und verständiger Weise zu führen und Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen
sonst ggfs Sicherungsverfahren §§ 413ff 
(!) meint weder Prozess-, noch Geschäftsfähigkeit

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