Ref- Strafstation

Untersuchungshaft

§§ 112ff
- Sicherungsmaßnahme (bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr)
- Schutz der Allgemeinheit (Wiederholungsgefahr)
*Anrechnung auf verhängte Strafe § 51 I
 
1. dringender Tatverdacht
2. Haftgrund
3. Verhältnismäßigkeit
 
Verfahren bei vorläufiger Festnahme:
1. Haftbefehl liegt bei Ergreifung vor
- unverzügliche Vorführung vor das zuständige Gericht (das HB erlassen hat); falls nicht möglich Vorführung vor örtlich nächstem AG § 115a I
- Eröffnung des Haftbefehls und unverzügliche Vernehmung (AG prüft nur, ob HB noch besteht und Beschuldigter im HB bezeichnete Person ist; bei Bedenken ist auf schnellstem Wege eine Entscheidung des zuständigen Gerichts herbeizuführen; Recht auf erneute Vernehmung durch zuständiges Gericht)
- Inhaftierung
- Bestellung Pflichtverteidiger
 
2. vorläufige Festnahme und Haftbefehl soll noch ergehen
- Festnahme § 127 II
- Aktenvorlage an StA
- Antrag der StA bei Gericht auf Erlass eines Haftbefehls (mildere Maßnahme, bspw wenn nur Geldstrafe gegen Sicherheitsleistung auf freien Fuß setzen)
- unverzügliche (ohne schuldhaftes Zögern) Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter § 128 (spätestens am Tag nach Festnahme)
- Eröffnung des Haftbefehls und unverzügliche Vernehmung des Beschuldigten durch Ermittlungsrichter
- Erlass Haftbefehl, ansonsten unverzügliche Freilassung (Haftbefehl ist dem Beschuldigten unverzüglich auszuhändigen § 114a)
- Bestellung Pflichtverteidiger § 140 I Nr. 4 (Untersuchungshaft Fall notwendiger Verteidigung)
 
Vollzug § 119 I
*Sicherung des Verfahrens, daher nur solche Einschränkungen zulässig, die zur Abwehr der Haft begründenden Gefahren notwendig sind (Überwachung des Brief-, Telekommunikations- und Besucherverkehrs, Trennung von anderen Inhaftierten)
 
Rechtsmittel
- Haftprüfung § 117 I
- Haftbeschwerde § 117 II
- Haftprüfung nach 6-monatiger U-Haft durch Strafsenat des OLG §§ 121, 122 (erfolgt von Amts wegen)

Diskussion