Staatshaftung

(S) Anspruch aus enteignendem Eingriff (9)

  • Eigentumsposition i.S.d. Art. 14 I
  • Eingriff ist unbeabsichtigte Nebenfolge rechtmäßigen Behördenhandelns
    • anders als bei enteignungsgleichem Eingriff also keine RWK erforderlich
    • das Behördenhandeln wird auch nicht dadurch rechtswidrig, dass unbeabsichtigt ein Eigentumseingriff erfolgt
  • Unmittelbarkeit zwischen Behördenhandeln und Eigentumseingriff
  • unzumutbare Belastung
  • RF: Entschädigung

Diskussion