Staatshaftung

hoheitliche Maßnahme; unbeabsichtigt wird ein Dritter betroffen; RMK? (Bsp.: fehlgehende Polizeikugel)

  • Betroffenheit des Dritten wirkt sich grds. nicht auf die RMK der Maßnahme aus
  • es kommt nur darauf an, ob die Maßnahme dem Grunde nach rechtmäßig war
  • die Interessen des Dritten werden in die VHMK-Prüfung nicht einbezogen, weil die Betroffenheit des Dritten nicht beabsichtigt war

Diskussion