Klausurfragen INFI

Was ist eine Genehmigte Kapitalerhöhung (§§202-206 AktG)

  • Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand der AG für max. 5 Jahre das Grundkapital um einen festgelegten Nennbetrag zu erhöhen
  • Keine Bindung an einen bestimmten Finanzierungsanlass
  • Aufstockung auf 50% des gezeichneten Kapitals begrenzt

Diskussion