Plate

Teil 5 (Vertragsnahe Ansprüche)

Streit: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens beim auch fremden Geschäft?

  • hM: grds. widerlegbare Vermutung für Vorliegen
  • (P): Pflichtgebundener Geschäftsführer, der zwar auch im Interesse eines anderen tätig wird, zu diesem Tätigwerden aber durch Vertrag oder Gesetz verpflichtet war
    • Bei ÖR-verpflichtetem GF: BGH: Vermutung (+), hL: (-), wer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung handelt kann nicht zugleich den Willen haben, für einen anderen zu handeln.
    • Bei privatrechtlicher Verpflichtetem GF: BGH: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens, hL: Vermutung des Eigengeschäftsführungswillens
    • Bei vermeintlich vertraglich verpflichtetem GF: BGH: Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens, hL: Nur bei Kenntnis der Unwirksamkeit des Vertrages

Diskussion