Ref- Strafstation

Strafzumessung

= anknüpfend an Schuld und Schwere der Tat
 
I. Hauptstrafen
- Geldstrafe (Tagessatzsystem) §§ 40ff StGB
- Freiheitsstrafe (Einheitsstrafe) §§ 38, 39
II. Nebenstrafen/-folgen
- § 44 Fahrverbot
- Bekanntgabe der Verurteilung §§ 165, 200
- § 45
III. Maßnahmen § 11 I Nr. 8 (neben Strafe)
- §§ 63-70b
- Einziehung §§ 73ff
 
Strafzumessungserwägungen:
  • Vorleben (Vorbelastungen, hohe Rückfallgeschwindigkeit, familiäre Situation)
  • Entstehungsgründe der Tat (unverschuldete Notlage, Mitverschulden des Opfers, ungünstiger Einfluß Dritter, Machtstreben, nichtiger Anlass)
  • Tat selbst (nur Mitläufer, Handeln in Notlage, erhebliche kriminelle Energie, Anzahl der Taten, Skrupellosigkeit)
  • Tatfolgen (geringer Schaden, Art und Schwere der Verletzungen, Eigenschaden, psychische Folgeschäden)
  • Verhalten nach der Tat (Geständnis, Reue, Zeugenbeeinflussung, einsichtsloser Starrsinn)
(!) Schweigen kann nicht zum Nachteil ausgelegt werden (nemo-tenetur)

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