Innovationscontrolling

KE 1 Investitionscontrolling

Beschreiben Sie die fünf Verfahrensschritte der Nutzwertanalyse und gehen
Sie dabei konkret auf die Inhalte der einzelnen Schritte ein.

1. Zielkriterienbestimmung
 
Zu Beginn der Nutzwertanalyse bedarf es einer Bestimmung von Kriterien, welche die Ziele von Investitionsprozessen im Sinne einer stufenweisen Präzisierung hinreichend konkretisieren. Bei dieser Zielkriterienbestimmung ist eine Reihe von Grundsätzen zu beachten. Wie die Ziele eines Investitionsprozesses selbst operational sein müssen, so sind grundsätzlich auch nur operationale Zielkriterien zu bestimmen.
Solche Zielkriterien kennzeichnen sich dadurch aus, dass ihnen ein Zielkriterienmaßstab zugeordnet
werden kann, mit deren Hilfe der Zielerfüllungsbeitrag quantifiziert werden kann. Die Art
der Messung des Zielerfüllungsbeitrags kann dabei sowohl über Nominal- als auch über Ordinaloder
Kardinalskalen erfolgen. Weiterhin müssen Zielkriterien überschneidungsfrei sein. Ausgehend
von der Überschneidungsfreiheit der Zielkriterien ist auch die Nutzenunabhängigkeit der
Zielkriterien sicherzustellen, d. h. die Erreichung des einen Zielkriteriums bedingt nicht die Erreichung
eines anderen. Darüber hinaus sollte das Ziel- und Zielkriteriensystem nicht zu komplex
gestaltet werden. Dadurch kann eine Überschaubarkeit gewährleistet werden, die bei einer zu
großen Anzahl von Zielen und Zielkriterien schnell verloren ginge. Durchgeführt werden die
Bestimmung der Zielkriterien sowie die im nachfolgenden Schritt durchzuführende Gewichtung
der Kriterien in der Regel durch ein Team aus den entsprechenden Fachexpertinnen und Fachexperten
sowie dem Controlling.

2. Zielkriteriengewichtung
 
Bei der Gewichtung der einzelnen Zielkriterien ist ebenfalls ein strukturiertes Vorgehen zu empfehlen, das an die oben erläuterte Bestimmung des Zielsystems anknüpft. In einem mehrstufigen Zielsystem kann es zweckmäßig sein, mit der Gewichtung auf der obersten Zielebene zu beginnen. 
 
Zielkriterien, die ein Oberziel konkretisieren, werden auf der entsprechenden Zielebene in der Summe jeweils 100 % des Zielwertes zugeordnet. Alle Zielkriterien einer Zielebene beschreiben das oberste Ziel der Zielhierarchie stets zu 100 %.
 
Eine andere Möglichkeit zur Bestimmung der Gewichtungen ist der in der Praxis beliebte Paarvergleich von Kriterien, wobei alle Zielkriterien, die nicht durch weitere Kriterien konkretisiert werden, verglichen werden. Ist ein Kriterium wichtiger als ein anderes, so wird dem wichtigeren Kriterium der Wert 1 und dem weniger wichtigen der Wert 0 zugeordnet. Der Vergleich eines Kriteriums mit sich selbst führt zu dem Wert 1. Wesentliche Anwendungsvoraussetzung für den Paarvergleich ist die Konsistenz der Bewertungen, d. h. wenn Kriterium A wichtiger als Kriterium B und Kriterium B wichtiger als Kriterium C ist, folgt daraus, dass Kriterium C nicht wichtiger als Kriterium A sein kann (Transitivität). Die Gewichte der einzelnen Kriterien ergeben sich sodann als Quotient aus der Anzahl der „Siege“ eines Kriteriums durch die Anzahl aller Siege 

3. Teilnutzenbestimmung
 
Im dritten Schritt der Nutzwertanalyse sind die Teilnutzen der einzelnen Kriterien auf der untersten Hierarchieebene zu bestimmen. Dazu sind zunächst einmal Informationen zu erheben, anhand derer eine Bewertung auf sachlicher Basis möglich ist. Diesen Informationen sind sodann Werte zuzuordnen, die sowohl mithilfe nominaler, kardinaler als auch ordinaler Bewertungsmethoden transformiert werden können. Als sinnvoll hat es sich erwiesen, Punktwerte zwischen 1 und 10 zu verteilen, um so die unterschiedlichen Erfüllungsgrade von Kriterien durch einzelne Handlungsalternativen zu verdeutlichen, wobei 10 Punkte für die bestmögliche Erfüllung der Kriterien und 1 Punkt für eine besonders geringe Erfüllung der Kriterien vergeben werden. Die Teilnutzen der einzelnen Kriterien ermitteln sich als Produkt aus Punktwert und Gewichtungsfaktor. 
 
4. Nutzwertermittlung
 
Im vierten Schritt, der Nutzwertermittlung für eine Alternative, erfolgt eine Aggregation der Teilnutzenwerte zu einem Gesamtnutzenwert. Unterstellt man den Fall, dass die einzelnen Zielkriterien zumindest bedingt nutzenunabhängig voneinander sind und die Teilnutzenwerte mithilfe einer einheitlichen Kardinalskala ermittelt wurden, ermittelt sich der Gesamtnutzenwert als Summe der Teilnutzenwerte.
 
5. Beurteilung der Vorteilhaftigkeit
 
Im letzten Schritt wird schließlich die Vorteilhaftigkeit der Alternativen bewertet. Dabei ist die absolute Vorteilhaftigkeit einer Handlungsalternative dann gegeben, wenn sein Nutzwert – bei obiger Verteilung der Punktwerte – über einem vorgegebenen Grenzwert liegt. Hat eine Handlungsalternative einen größeren Nutzenwert als alle vergleichbaren Alternativen, dann ist diese relativ vorteilhaft. Dabei sind die Gesamtnutzenwerte stets kritisch zu hinterfragen. Zum einen muss bei der Bestimmung der Werte darauf geachtet werden, dass Mindestanforderungen an bestimmte Kriterien eingehalten werden. Sind beispielsweise die Abmessungen einer Maschine durch das vorhandene Platzangebot in bestehenden Produktionshallen determiniert, dann kann eine Handlungsalternative, auch wenn sie alle anderen Zielkriterien bestens erfüllt, nicht vorteilhaft sein, wenn sie über die maximalen Abmessungen hinaus geht. Zum anderen sind bei knappen Entscheidungen für bzw. gegen eine Handlungsalternative Sensitivitätsanalysen durchzuführen. So können bereits geringe Abweichungen bei einzelnen Punktwerten dazu führen, dass sich die Präferenzreihenfolge ändert. Schließlich wird selten eine Entscheidung allein auf Basis der eher qualitativen Nutzwertanalyse getroffen. Häufig werden (Vor-)Auswahlentscheidungen von Nutzwertanalysen durch Investitionsrechnungsverfahren weiter konkretisiert.

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