Innovationscontrolling

KE 1 Investitionscontrolling

Was gilt es im Rahmen der Bestimmung von Zielkriterien zu beachten?

Zu Beginn der Nutzwertanalyse bedarf es einer Bestimmung von Kriterien, welche die Ziele von Investitionsprozessen im Sinne einer stufenweisen Präzisierung hinreichend konkretisieren. Bei dieser Zielkriterienbestimmung ist eine Reihe von Grundsätzen zu beachten. Wie die Ziele eines Investitionsprozesses selbst operational sein müssen, so sind grundsätzlich auch nur operationale Zielkriterien zu bestimmen.
Solche Zielkriterien kennzeichnen sich dadurch aus, dass ihnen ein Zielkriterienmaßstab zugeordnet
werden kann, mit deren Hilfe der Zielerfüllungsbeitrag quantifiziert werden kann. Die Art
der Messung des Zielerfüllungsbeitrags kann dabei sowohl über Nominal- als auch über Ordinaloder
Kardinalskalen erfolgen. Weiterhin müssen Zielkriterien überschneidungsfrei sein. Ausgehend
von der Überschneidungsfreiheit der Zielkriterien ist auch die Nutzenunabhängigkeit der
Zielkriterien sicherzustellen, d. h. die Erreichung des einen Zielkriteriums bedingt nicht die Erreichung
eines anderen. Darüber hinaus sollte das Ziel- und Zielkriteriensystem nicht zu komplex
gestaltet werden. Dadurch kann eine Überschaubarkeit gewährleistet werden, die bei einer zu
großen Anzahl von Zielen und Zielkriterien schnell verloren ginge. Durchgeführt werden die
Bestimmung der Zielkriterien sowie die im nachfolgenden Schritt durchzuführende Gewichtung
der Kriterien in der Regel durch ein Team aus den entsprechenden Fachexpertinnen und Fachexperten
sowie dem Controlling.

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