II. Rep Staatshaftung

Schemata

Allgemeine Aufopferungsanspruch 

I. Herleitung der AGL 
-> ebenfalls aus §§ 74, 75 EALR 
 
II. Anwendbarkeit 
subsidiär gegenüber spezialgesetzlichen Regelungen 
 
III. Voraussetzungen 
1. Nichtvermögenswertes Rechtsgut
    beeinträchtigt 
    (Leben, körperliche Unversehrtheit...) 
 
2. Hoheitlicher Eingriff 
(rechtswidrig oder rechtmäßig) 
-> unmittelbar 
(zumindest Realisierung der Gefahrenlage der
 Maßnahme) 
 
3. Sonderopfer 
(-) wenn sich nur allgemeines Lebensrisiko verwirklicht 
 
III. Rechtsfolge 
angemessene Entschädigung 
auch immaterielle Schäden erfasst
daher auch Schmerzensgeld 
(-> Gedanke des § 253 II BGB) 

Diskussion