Was besagt das Legalitätsprinzip?

Die Staatsanwaltschaft trifft die rechtliche Pflicht, bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten (Anfangsverdacht) Ermittlungen aufzunehmen und, sofern sich diese Anhaltspunkte zum hinreichenden Tatverdacht verdichten, Anklage zu erheben.
Zweck des Legalitätsprinzips ist es, die Verfolgung jeder Straftat ohne Ansehen der Person des Täters sicherzustellen. Rechtlich abgesichert wird es prozessual durch das Klageerzwingungsverfahren, § 172, materiell-strafrechtlich durch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt, § 258a.

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