Welche Stellung hat der Strafverteidiger im Verfahren?

Der Verteidiger ist als Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO. Er ist Beistand nicht Vertreter des Beschuldigten und soll auch dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung dienen. Nicht zulässig ist danach das exzessive Ausnutzen von Verteidigerrechten zur Verfahrensverschleppung, sogenannte Konfliktverteidigung.

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