Welche Rechte hat der Zeuge?

  • Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen, § 52, entfällt, wenn das Verfahren gegen den Angehörigen bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.
  • Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen, § 53
  • Auskunftsverweigerungsrecht, § 55
  • Eidesverweigerungsrecht, § 61
  • Zeugen Beistand, § 68b

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