Wann es eine Richter vom Verfahren ausgeschlossen oder kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden?

Bei Unparteilichkeit oder Unvoreingenommenheit, § 22
Ablehnung wegen des Besorgnis der Befangenheit, § 24. Es reicht aus, dass für einen objektiven Beobachter aus der Perspektive des Angeklagten bei verständiger Würdigung der Umstände ein solcher Eindruck entstehen kann.

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