Zwangsvollstreckung Endstufe

Was ist eine Klausel? 

Die Klausel ist die amtliche Bescheinigung darüber, dass der Titel besteht und Vollstreckungsreife gegeben ist. 
 
Durch das hinzufügen der Klausel (§725) auf den Titel selbst wird dieser zur vollstreckbaren Ausfertigung. Aus § 724 ZPO folgt, dass die Zwangsvollstreckung erst aufgrund einer mit der Klausel versehenen Ausfertigung des Urteils vorgenommen wird. 
 

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