Zwangsvollstreckung Endstufe

Erklären sie den Begriff der Zustellung und deren Funktion

Aus § 750 ZPO folgt, dass die Zustellung des Titels allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung ist. 
 
Zustellung ist die Bekanntgabe eines Schriftstücks an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form zu verstehen vgl. § 166 ZPO. 
 
Funktion ist den Schuldner zu warnen, dass die Zwangsvollstreckung kurz bevorsteht, und nochmals Gelegenheit gegeben wird die diese durch Erbringung der Leistung abzuwenden. 
 
Da jedoch die Möglichkeit besteht, dass der Schuldner sein Vermögen zur Seite schafft besteht auch die Möglichkeit Zwangsvollstreckung und Zustellung zeitglich auszuführen. (§  750 I S.1 ZPO)

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