Zwangsvollstreckung Endstufe

Grundlagen der Drittwiderspruchsklage 

- Herausgabeanspruch des Eigentümers gegenüber den Besitzer im Zwangsvollstreckungsrecht.
 
- Da es für die Zwangsvollstreckung nur auf die Besitzposition und nicht auf das Eigentum ankommt, werden auch Schuldnerfremde Sachen vollstreckt. § 771 ZPO bietet dem wahren Eigentümer einer Rechtsschutzmöglichkeit.

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