Hbl Incoterms

EXW (Ex Works) = Ab Werk

Der Lieferort ist hier der Erfüllungsort (Einpunktklausel), die Klausel stellt eine Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar. EXW eignet sich primär für den nationalen Warenhandel und innerhalb eines Binnenmarkts (z. B. EU). Für den internationalen Handel sollte besser FCA verwendet werden.

Die Lieferverpflichtung des Verkäufers beinhaltet die Übergabe der Ware beim Verkäufer an ge eigneter Stelle. Sie umfasst jedoch nicht den Verlad der Ware am Lieferort und ist daher mit Vor-sicht anzuwenden. Verlädt er doch, dann erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Käufers. Hier ist nochmals auf die Benachrichtigungsverpflichtung hinzuweisen. Der Verkäufer sollte mit dem Käufer in Kontakt treten und ihn über die Folgen vorab informieren. Dies gilt vor allem dann, wenn der Käufer die Ware abholen lässt und sein Transporteur die Ware nicht selbst verladen kann oder will.

Zudem ist bei EXW der Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware für die Ausfuhr freizumachen. Der Käufer muss die Ausfuhr und die Einfuhr übernehmen. Demgegenüber hat der Käufer bei EXW nur eine eingeschränkte Informationspflicht hinsichtlich der Ausfuhr gegenüber dem Verkäufer. Dies kann vor allem umsatzsteuerlich relevant sein, wenn dem Verkäufer Belege über die erfolgte Ausfuhr der Ware fehlen und dadurch umsatzsteuerlich gar kein Ausfuhrgeschäft vorliegt

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