Hbl Incoterms

FCA (Free Carrier) = Frei Frachtführer

Der Lieferort ist auch hier der Erfüllungsort (Einpunktklausel). Für den Lieferort kommen bei FCA zwei Varianten in Betracht:
  1. Lieferung beim Verkäufer: Der Verkäufer hat dabei die Beladung und die Ausfuhr der Ware vorzunehmen.
  2. Lieferung an einem anderen Ort (z. B. Frachtführer, Spediteur, Terminal): Der Verkäufer muss die Ware auf dem Beförderungsmittel des Verkäufers entladebereit übergeben und hat die Ausfuhr zu übernehmen.

Bei beiden Varianten hat der Käufer den Beförderungsvertrag für den Haupttransport abzu-schliessen sowie die Kosten und Gefahren dafür zu tragen. Ebenso ist der Käufer für die Einfuhr der Ware zuständig.

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