Hbl Incoterms

CIP (Carriage and Insurance paid to) = Frachtfrei versichert

Diese Klausel ist bis auf die Versicherungspflicht im Wesentlichen identisch mit der Klausel CPT. Lieferort und Bestimmungsort fallen auch bei CIP auseinander (Zweipunktklausel). Daher ist es n otwendig, Lieferort und Bestimmungsort so genau wie möglich anzugeben. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers besteht bei CIP in der Übergabe der Ware an den (ersten) Frachtführer, wenn kein anderer Lieferort benannt wurde. Hier erfolgt der Gefahrenübergang. Zudem muss der Ver-käufer den Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen auf eigene Kosten abschliessen. Die Beförderung hat auf der gewohnten Route in handelsüblicher Weise zu erfolgen. Falls es den Usancen entspricht, muss ein Transportdokument mit Übertragungsfunktion (Traditions-/Dispo-sitionspapier) bereitgestellt werden. Das Transportdokument muss immer aus einem vollen Satz, also allen ausgestellten Originalen, bestehen.
 
Zusätzlich muss vom Verkäufer ein Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft mit einwandfreiem Leumund abgeschlossen werden. Die Versicherung muss einen Deckungsumfang von 110 Prozent des Warenpreises in der Vertragswährung umfassen.
Der Versicherungsschutz muss aber lediglich eine Mindestdeckung aufweisen.

Der Kostenübergang für die Lieferung der Ware erfolgt am Bestimmungsort. Der Verkäufer hat die Ausfuhr zu übernehmen. Des Weiteren muss er die Entladekosten am Bestimmungsort tragen, wenn dies im Beförderungsvertrag so vereinbart ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann muss der Käufer die Entladekosten tragen. Die Einfuhr muss vom Käufer übernommen werden

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