Hbl Incoterms

DAT (Delivered at Terminal)
= Geliefert Terminal

DAT ist eine neue Klausel der Incoterms 2010, die DEQ (Incoterms 2000) ersetzt und erweitert (z. B. für Luftfracht). Der Lieferort ist hier identisch mit dem Erfüllungsort (Einpunktklausel). Falls der Verkäufer einen Umschlag oder Weitertransport der Ware vornehmen soll, dann sollte besser DAP oder allenfalls DDP vereinbart werden. Die Lieferpflicht des Verkäufers erstreckt sich bis zum Terminal im Bestimmungshafen/-ort (Entladung). Der Begriff Terminal ist weit gefasst, dazu zählt beispielsweise ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot, ein Strassen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Den Beförderungsvertrag bis dorthin hat der Verkäufer auf eigene Kosten abzu-schliessen.

Der Kostenübergang erstreckt sich für den Verkäufer bis einschliesslich der Entladung im benann-ten Terminal. Die Ausfuhr ist ebenfalls vom Verkäufer zu besorgen. Der Käufer muss die Einfuhr übernehmen.

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