Hbl Incoterms

CIF (Cost, Insurance and Freight) = Kosten, Versicherung und Fracht

Wie bei CIP handelt es sich auch bei CIF um eine Klausel, die eine Versicherungspflicht für den Verkäufer beinhaltet. CIF basiert auf CFR. Der Lieferort und der Bestimmungshafen fallen auseinan-der (Zweipunktklausel). Die Klausel ist ungeeignet, wenn die Ware einem Frachtführer übergeben wird, bevor sie sich auf dem Schiff befindet (z. B. bei containerisierter Ware). Dafür ist CIP besser geeignet.

Die Lieferpflicht des Verkäufers umfasst bei CIF die Lieferung an Bord des Schiffs. Hier erfolgt der Gefahrenübergang (analog zu FOB). Der Verkäufer muss den Beförderungsvertrag zu den üblichen Bedingungen abschliessen. Die Beförderung muss auf der üblichen Route und mit einem Schiff durchgeführt werden, das normalerweise für den Transport der Ware verwendet wird. Hier ist wie-derum ein Transportdokument mit Übertragungsfunktion (Traditions-/Dispositionspapier) vorge-schrieben, wobei immer der volle Satz übergeben werden muss. Wird dieses Dokument (üblicher-weise ein Bill of Lading) nicht gewünscht, dann muss es im Kaufvertrag anders vereinbart werden.

Zusätzlich muss bei CIF vom Verkäufer ein Versicherungsvertrag bei einer Versicherungsgesellschaft mit einwandfreiem Leumund abgeschlossen werden. Die Versicherung muss einen Deckungs-umfang von 110 Prozent des Warenpreises in der Vertragswährung umfassen.

Hinsichtlich des Kostenübergangs hat der Verkäufer die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen sowie die Ausfuhr zu übernehmen. Die Entladekosten wiederum nur, wenn sie im Beförderungs-vertrag enthalten sind. Sonst muss der Käufer die Entladekosten tragen. Der Käufer muss die Ein-fuhr durchführen und bezahlen

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