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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

§ 990: Bezugspunkt der Bösgläubigkeit

Fehlen des Besitzrechts
  • Bei einem Eigenbesitzer (Besitz beruht auf der Vorstellung, Eigentümer zu sein): Guter Glaube an das Eigentum
  • Bei einem Fremdbesitzer: Glaube an das Besitzrecht gegenüber dem Eigentümer

Diskussion