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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

(P): Zurechnung der Bösgläubigkeit eines Besitzdieners

  • Die Gutgläubigkeit des Besitzdieners kommt dem bösgläubigen Besitzherrn nicht zugute, fraglich ist die Zurechnung einer Unredlichkeit des Besitzdieners bei Gutgläubigkeit des Besitzherrn
  • eA: generell § 166 I analog
  • BGH: jedenfalls dann § 166 I analog, wenn der Besitzdiener selbstständig handeln durfte und er im Rahmen der im zur freien Entscheidung zugewiesenen Tätigkeit gehandelt hat
  • aA: § 166 I analog, wenn sich das Recht zum Besitz aus einem Rechtsgeschäft ergeben soll, sonst § 831 analog
  • aA: immer § 831 analog

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