Welche ordentlichen Rechtsbehelfe lassen sich unterscheiden, welches sind ihre Wirkungen und wer darf sie einlegen?

  • Berufung, § 312
  • Revision, § 333
  • Beschwerde, § 304
 
  • Devolutiveffekt: alle 3 Rechtsmittel bringt die Sache in die höhere Instanz.
  • Suspensiveffekt: Berufung und Revision hemmen den Eintritt der Rechtskraft und verhindern damit die Vollstreckung, § 316, 343
 
  • Staatsanwaltschaft, § 296
  • Beschuldigte
  • Verteidiger, § 297
  • gesetzliche Vertreter, § 298
  • privat Kläger, § 390
  • Nebenkläger, § 400

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