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Teil 7 (Deliktsrecht)

Def: Gewerbebetrieb i.R.d. Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als sonstiges Recht i.S.d. § 823 I

  • nicht der handelsrechtliche Gewerbebetrieb sondern ein wirtschaftlicher Gewerbebegriff mit den dafür typischen Kriterien maßgeblich (Selbstständigkeit, Entgeltlichkeit der Tätigkeit, Nachhaltigkeit und Auftreten nach außen)
  • In allen seinen Ausstrahlungen (nicht nur Kernbereich)

Diskussion