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Teil 7 (Deliktsrecht)

Feststellung der Pflichtwidrigkeit des Unterlassens

-> woraus kann sich eine Rechtspflicht zum Tun ergeben?+
  • Garantenstellungen wie im Strafrecht
  • Zivilrechtliche Garantenstellung aus Verkehrssicherungspflichten
  • Die vorgenannten Garantenpflichten begründen auch Organisationspflichten, welche zum Tun verpflichten

Diskussion