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Teil 7 (Deliktsrecht)

Def: Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831

Verrichtungsgehilfe ist eine mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn dazwischen geschaltete Person, die in dessen Interesse tätig ist und die aufgrund einer sozialen Abhängigkeit vom Geschäftsherrn weisungsunterworfen ist, wobei das Weisungsrecht im Einzelfall nur gering ausgeprägt sein kann

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